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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1.11.2018

Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Laniteo GmbH (nachfolgend „Laniteo“). Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Laniteo stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

1 Softwarelizenz

Die Lizenzierung der Software erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften.

1.1 Liefer- und Lizenzgegenstand

1. Laniteo überlässt dem Kunden die im Angebotsblatt unter Ziffer 1 näher bezeichneten Softwarekomponenten im Objekt-Code einschließlich der in der Software enthaltenen, elektronisch abrufbaren Dokumentation (insgesamt auch „Software“ genannt) sowie die jeweiligen Lizenzdateien. Die Auslieferung der Software erfolgt, indem der Kunde die Software selbst von der Webseite laniteo.de, Google Play oder Apple AppStore herunterlädt. Laniteo wird dem Kunden die Lizenzdatei per E-Mail und der Hardware per Post zusenden.

2. Die Beschaffenheit der Software ergibt sich ausschließlich aus der dem Angebotsblatt als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung, sofern in dem Angebotsblatt und der Bestellung keine darüber hinausgehenden Regelungen zur Beschaffenheit der Software getroffen sind.

1.2 Nutzungsrechte

1. Laniteo gewährt dem Kunden an den im Angebotsblatt unter Ziffer 1 näher bezeichneten Softwarekomponenten ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software. Diese Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden gemäß den Regelungen und Beschränkungen dieser Ziffer 1.2.

2. Die Software besteht aus einer Serverkomponente und drei Client-Komponenten. Der Kunde darf die Serverkomponente nur auf der im Angebotsblatt ausgewiesenen Anzahl von Servern installieren. Ferner darf der Kunde die Software nur für die im Angebotsblatt ausgewiesene Anzahl von namentlich benannten natürlichen Personen (nachfolgend „Benutzer“) sowie die genannten maximale Speichernutzung einsetzen. Das Anlegen der Benutzer erfolgt über die Benutzerverwaltung der Software. Die Benutzer haben nur die für sie jeweils im Angebotsblatt ausgewiesenen beschränkten Rechte zur Nutzung der Software (z. B. bestimmte Lese- und/oder Schreibrechte).

3. Der Kunde darf die Software nicht vermieten oder in sonstiger Weise unterlizenzieren, sie nicht drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiedergeben oder zugänglich machen und sie auch nicht Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellen (z. B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“). Die Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Laniteo, wobei Laniteo diese Zustimmung nicht unbillig verweigern wird.

4. Der Kunde darf die Software weder verändern, übersetzen, zurück entwickeln oder disassemblieren, noch etwaige in dieser enthaltene Schutzvermerke jeglicher Art verändern. Soweit die Software Schnittstellen zu Software Dritter aufweist, gilt § 69e UrhG. In diesem Fall hat der Kunde vor einer Dekompilierung zunächst die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen von Laniteo anzufordern.

5. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Software entfernt oder verändert werden.

6. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer Vernichtung, einem Verkauf oder einer sonstigen Weitergabe von maschinenlesbaren Datenträgern oder Datenverarbeitungsgeräten die darin gespeicherte Software vollständig zu löschen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die Laniteo oder ihren Lieferanten aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen.

7. Für den Fall, dass die vertragliche Vereinbarung über den Lizenzkauf, gleich aus welchem Rechtsgrund, beendet wird, fallen alle Rechte ohne weiteren Übertragungsakt an Laniteo zurück.

8. Der Kunde wird es Laniteo auf deren Verlangen ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz der Software zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde das Programm qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Kunde Laniteo Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung ermöglichen. Laniteo darf die Prüfung online selbst durchführen. In den Räumen des Kunden darf Laniteo die erforderlichen Prüfungen zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten selbst durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. Laniteo wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch seine Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird.

1.3 Vergütung

Die für Erwerb und Lizenzierung der Software anfallende Vergütung ergibt sich aus dem Angebotsblatt.

1.4 Gewährleistung

1. Laniteo leistet Gewähr für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass der Kunde die Software ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann.

2. Laniteo ist im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde ggf. einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn, dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Der Kunde hat wegen eines Mangels zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Bei Rechtsmängeln wird Laniteo dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.

3. Laniteo ist berechtigt, die Nacherfüllung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Laniteo genügt ihrer Pflicht zur Nacherfüllung auch, indem sie mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates zur Verfügung stellt oder dem Kunden zumutbare Umgehungsmöglichkeiten aufzeigt, um die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

4. Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche nach sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit Zugang der Lizenzdatei beim Kunden.

1.5 Individuelle Anpassung und Erweiterung

1. Der Aufwand für die Implementierung von Anpassungen oder Erweiterungen der Software und Hardware (nachfolgend „individuelle Entwicklung“) sowie Schulungsmaßnahmen beim Kunden werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Regelungen zu den dem Kunden gewährten Nutzungsrechten (hierzu 1.2) erstrecken sich auch auf von Laniteo erbrachte individuelle Entwicklung.

2. Wird eine individuelle Entwicklung auf Wunsch des Kunden entwickelt, so hat der Kunde neben der für solche Unterstützungsleistungen vereinbarten Vergütung, die im Rahmen der Entwicklung anfallenden Spesen, Reisezeiten und sonstigen Auslagen gegenüber Dritten zu tragen.

1.6 Hardwareanforderungen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, ausreichende Rechner- und Netzwerkkapazitäten für den von ihm beabsichtigten Einsatz der Software bereitzustellen. Von Laniteo erstellte Infoblätter über die Anforderungen an die Hardware haben nur informatorischen Charakter und geben lediglich grobe Anhaltspunkte für die Dimensionierung der Hardware.

2 Unterstützungsleistungen

2.1 Leistungserbringung

Der Kunde kann weitere Unterstützungsleistungen von Laniteo beauftragen (z. B. Beratung, Schulung und/oder Customizing). Diese Leistungen erbringt Laniteo auf dienstvertraglicher Grundlage und rechnet sie nach dem tatsächlich angefallenen zeitlichen Aufwand ab. Sofern die hierfür gültigen Tages- und/oder Stundensätze nicht im jeweiligen Angebotsblatt ausgewiesen sind, gelten die zum maßgeblichen Zeitpunkt gültigen allgemeinen Preise von Laniteo.

2.2 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde wird mit Laniteo bei der Erbringung der Unterstützungsleistungen bestmöglich zusammenarbeiten. Insbesondere wird der Kunde Laniteo relevante Informationen vollständig und korrekt zur Verfügung stellen und soweit notwendig auch erläutern.

2.3 Vergütung

1. Die für die Unterstützungsleistungen von Laniteo maßgeblichen Vergütungssätze sind in dem jeweiligen Angebotsblatt ausgewiesen.

2. Der Kunde hat das Recht, in Auftrag gegebene Schulungen jederzeit zu stornieren. Bei Stornierung bis zu sechs Werktagen vor Beginn des für die Schulung vorgesehenen ersten Termins werden 50% der für die Schulungen insgesamt vereinbarten Vergütung berechnet. Bei Stornierung bis zu drei Werktagen vor Beginn des für die Schulung vorgesehenen ersten Termins werden 100% der für die Schulungen insgesamt vereinbarten Vergütung berechnet.

3 Wartung und Hotline

Für das Leistungspaket Wartung und Hotline gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

3.1 Leistungsumfang

1. Unter dem Leistungspaket Wartung und Hotline wird Laniteo die Software weiterentwickeln, Fehler beheben und dem Kunden regelmäßig neue Versionen der Software (Minor- and Major-Releases) überlassen. Neue Versionen der Software werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils aktuellste Version der Software zu installieren und einzusetzen. Gegenstand der Softwarepflege ist stets der jeweils aktuelle Gesamtbestand der vom Kunden lizenzierten Software, einschließlich etwaiger sukzessiver Erweiterungen des Lizenzbestands. Der Kunde kann das Leistungspaket Wartung und Hotline nur insgesamt kündigen. Teilkündigungen sind nicht zulässig.

2. Darüber hinaus stellt Laniteo dem Kunden eine telefonische Hotline für technische und anwendungsspezifische Fragen von Montag bis Freitag (außer an bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen) in der Zeit von 09:00 – 17:00 Uhr zur Verfügung. Eine allgemeine Beratung sowie die grundsätzliche Schulung von Anwendern ist nicht Bestandteil der telefonischen Hotline.

3.2 Nutzungsrechte

An den von Laniteo im Rahmen des Leistungspakets Wartung und Hotline erstellten und gelieferten Softwarebestandteilen erhält der Kunde jeweils mit an ihn erfolgter Lieferung der einzelnen Softwarebestandteile dieselben Nutzungsrechte, die ihm nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit dem Angebotsblatt an der Software eingeräumt werden.

3.3 Vergütung

1. Laniteo erhebt für die im Leistungspaket Wartung und Hotline erbrachten Dienstleistungen eine monatliche Vergütung, deren Höhe im entsprechenden Angebotsblatt ausgewiesen ist. Soweit der Kunde Software nachlizenziert (z. B. zusätzliche Hardware-Module, Benutzer oder Datenmenge), erhöht sich die Vergütung entsprechend und wird ab dem folgenden Monat auf Basis der neuen Bemessungsgrundlage angepasst. Bemessungsgrundlage ist der Lizenzpreis der insgesamt vom Kunden lizenzierten Software und Hardware, ohne eventuell gewährte Rabatte und ohne Umsatzsteuer, wie im jeweiligen Angebotsblatt ausgewiesen.

2. Die Vergütungspflicht beginnt in dem auf die Lieferung der Software und Hardware folgenden Monat. Die Vergütung ist jeweils für zwölf Kalendermonate im Voraus zu entrichten.

3. Die der Vergütung zugrunde liegende Bemessungsgrundlage erhöht sich alle zwölf Kalendermonate um 3 %, jeweils bezogen auf die zuletzt gültige Bemessungsgrundlage.

3.4 Laufzeit und Kündigung

Das Leistungspaket Wartung und Hotline hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Kalendermonaten. Anschließend verlängert sich das Leistungspaket Wartung und Hotline um jeweils zwölf Kalendermonate, wenn es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

4 Laniteo SaaS

Soweit der Kunde das Leistungspaket Laniteo SaaS bestellt hat, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

4.1 Leistungsumfang

1. Im Leistungspaket Laniteo SaaS stellt Laniteo dem Kunden Rechnerkapazitäten auf einem Server für den Betrieb der Serverkomponente der Software zur Verfügung. Laniteo ermöglicht dem Kunden eine nach TLS 1.3 verschlüsselte Datenübertragung. Laniteo bemüht sich, im Rahmen ihrer eigenen betrieblichen Möglichkeiten angemessene marktübliche Ladezeiten zu erreichen.

2. Laniteo wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet herstellen und aufrechterhalten und bedient sich hierbei zuverlässiger Carrier. Laniteo ist nur bis zur Schnittstelle des von Laniteo zur Verfügung gestellten Servers an das Internet verantwortlich.

3. Laniteo wird eine wöchentliche Datensicherung der Metadaten durchführen sowie den Server regelmäßig warten. Die gesicherten Daten werden jeweils für eine Dauer von 30 Tagen gespeichert.

4. Laniteo bemüht sich, vorübergehende Störungen bei der Bereithaltung von Rechnerkapazitäten zu vermeiden, die deren Eignung zur vertraglich vorgesehenen Verwendung aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, kann solche Störungen aber nicht völlig ausschließen.

5. Laniteo wird dem Kunden nach Vertragsschluss die Zugangsdaten zur auf dem Server gehostete Anwendung mitteilen.

4.2 Vergütung

1. Der Kunde zahlt an Laniteo für das Leistungspaket Laniteo SaaS eine einmalige Bereitstellungsgebühr sowie eine monatliche Nutzungsgebühr. Die Höhe dieser Gebühren ergibt sich aus dem entsprechenden Angebotsblatt.

2. Die Vergütungspflicht beginnt in dem auf die Lieferung der Software folgenden Monat, bei nachträglicher Bestellung des Leistungspakets Laniteo SaaS mit Beginn des auf die erstmalige Leistungserbringung folgenden Monats. Die Vergütung ist jeweils für zwölf Kalendermonate im Voraus zu entrichten.

4.3 Laufzeit und Kündigung

Das Leistungspaket Laniteo SaaS läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des nächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Für den Zeitraum nach Beendigung des Leistungspakets Laniteo SaaS vom Kunden bereits im Voraus entrichtete Nutzungsgebühren erstattet Laniteo anteilig für die Monate, für die die Leistungserbringung noch nicht begonnen worden ist, zurück.

4.4 Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Systemvoraussetzungen für die Nutzung des Servers zu schaffen und aufrecht zu erhalten, insbesondere eine stehende Internetverbindung mit einer ausreichenden Bandbreite.

4.5 Störungen

1. Im Falle einer Störung des Serverbetriebs oder der Kommunikationsverbindung wird der Kunde dies Laniteo unverzüglich schriftlich mitteilen und dabei angeben, wie sich die Störung auswirkt, unter welchen Umständen sie auftritt und wie sie nach Ansicht des Kunden einzustufen ist. Der Kunde wird Laniteo nach besten Kräften bei der Suche nach Störungsursachen unterstützen und sicherstellen, dass alle für die Beseitigung der Störung erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für Laniteo kostenlos erbracht werden.

2. Soweit Störungen innerhalb der Betriebssphäre des Kunden verursacht wurden, ist Laniteo berechtigt, dem Kunden die hieraus entstandenen Aufwendungen zu den für Dienstleistungen gültigen Vergütungssätzen in Rechnung zu stellen.

5 Allgemeine Bestimmungen

5.1 Vertragsschluss

Alle Angebote von Laniteo sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

5.2 Zufriedenheitsversprechen

Soweit Laniteo dem Kunden im Angebotsblatt ein Zufriedenheitsversprechen gegeben hat, gelten für die Geltendmachung des Zufriedenheitsversprechens die nachfolgenden Bestimmungen.

Unter dem Zufriedenheitsversprechen hat der Kunde das Recht, vom Lizenzkauf zurückzutreten und im Hinblick auf das Leistungspaket Wartung und Hotline oder für das Leistungspaket Laniteo SaaS ein Sonderkündigungsrecht auszuüben. Die Ausübung der vorgenannten Rechte ist nur einheitlich möglich und erfordert den Zugang einer entsprechenden schriftlichen Erklärung bei Laniteo innerhalb der im Angebotsblatt genannten Frist. Soweit der Kunde seine Rechte aus dem Zufriedenheitsversprechen geltend macht, wird Laniteo dem Kunden den Lizenzpreis zurückerstatten sowie die bereits gezahlten Gebühren für das Leistungspaket Wartung und Hotline oder für das Leistungspaket Laniteo SaaS anteilig für den nicht genutzten Zeitraum zurückerstatten. Vom Zufriedenheitsversprechen unberührt bleibt die Rechnungsstellung für bereits erbrachte Dienst- oder Werkleistungen und Spesen sowie individuell für den Kunden erbrachte individuelle Entwicklung. Diese sind vollständig vom Kunden zu bezahlen.

Der Kunde hat im Falle seines Rücktritts vom Lizenkauf unverzüglich alle ihm von Laniteo überlassenen Hardware, Datenträger, Dokumentationen, Unterlagen und sonstige Gegenstände an Laniteo zurückzugeben und bei ihm vorhandenen Kopien der Software zu vernichten, einschließlich der Deinstallation sämtlicher Softwarekomponenten von allen seinen Systemen. Ferner wird der Kunde die Erfüllung dieser Rückgabe- und Löschungspflichten gegenüber Laniteo unverzüglich schriftlich bestätigen.

5.3 Referenzen

Laniteo ist berechtigt, den Kunden in Veröffentlichungen gleich welcher Art als Referenzkunden auszuweisen.

5.4 Haftung

Die Haftung von Laniteo, insbesondere für Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, ist begrenzt wie folgt: Laniteo haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer etwaigen von Laniteo übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Laniteo der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des betroffenen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

5.5 Sonstiges

1. Der Kunde verpflichtet sich, mit der Software keine personenbezogenen Daten zu verwalten und damit dafür zu sorgen, dass Laniteo im Rahmen von ihr erbrachter Leistungen (insbesondere in den Bereichen „Wartung und Hotline“ sowie „Laniteo SaaS“) nicht in die Situation kommt, personenbezogene Daten aus der Sphäre des Kunden zu verarbeiten oder zu nutzen.

2. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich der in diesem Dokument festgehaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei abweichend von § 126 BGB ein Austausch der im Übrigen formgerecht errichteten Dokumente per E-Mail oder als PDF-Dokument ausreicht. Vorgenannte Formerfordernisse gelten auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

3. Laniteo gewährt dem Kunden keine Garantien, sofern Laniteo nicht den Begriff „Garantie“ verwendet. Sofern Laniteo den Begriff „Garantie“ verwendet, kann eine Garantie im Rechtssinne nur dann angenommen werden, wenn die jeweilige Regelung ausdrücklich darauf hinweist, dass von diesem Absatz abgewichen werden soll.

4. Die Beziehungen zwischen Laniteo und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Berlin.

5. Sollten einzelne Bestimmungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.